VL-Sparen So schenkt Ihnen der Arbeitgeber monatlich Geld

VL-Sparen, auch bekannt als vermögenswirksame Leistungen (VL), stellt eine der effizientesten Methoden dar, um mit Unterstützung des Arbeitgebers und des Staates ein finanzielles Polster aufzubauen. Im Kern handelt es sich um eine monatliche Geldleistung, die der Arbeitgeber direkt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform investiert.
Diese Form der Sparförderung ist im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verankert und zielt darauf ab, die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand breit zu streuen. Da die Beiträge zusätzlich zum regulären Gehalt fließen können, bietet das System eine nahezu hürdenfreie Möglichkeit, langfristige Sparziele zu verfolgen, ohne das monatliche Nettoeinkommen spürbar zu belasten.
Die Attraktivität des VL-Sparen ergibt sich aus der Kombination von drei Säulen: der Arbeitgeberleistung, der staatlichen Arbeitnehmersparzulage und der potenziellen Marktrendite der gewählten Anlage.
Besonders für Gering- und Mittelverdiener fungiert der Staat als Rendite-Turbo, indem er zusätzliche Zulagen gewährt, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Ob für den späteren Kauf einer Immobilie, die Altersvorsorge oder den klassischen Vermögensaufbau mit Aktienfonds – das System ist flexibel genug, um sich an individuelle Lebensentwürfe anzupassen. Im folgenden Leitfaden erfahren Sie detailliert, wie Sie diesen finanziellen Vorteil maximieren und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Funktionsweise vom VL-Sparen
Das Grundprinzip des VL-Sparen ist denkbar einfach: Der Arbeitgeber überweist einen festgelegten Betrag direkt an das Finanzinstitut, bei dem der Arbeitnehmer seinen VL-Vertrag führt. Rechtlich gesehen handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Die maximale geförderte Summe liegt in der Regel bei 40 Euro pro Monat, was einer jährlichen Sparsumme von 480 Euro entspricht. Viele Tarifverträge sehen diesen Höchstsatz vor, während in anderen Branchen geringere Beträge wie 6,65 Euro üblich sind.
Sollte der Arbeitgeber weniger als 40 Euro zahlen, hat der Arbeitnehmer das Recht, den Differenzbetrag aus eigener Tasche aufzustocken, um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen.
Ein typischer VL-Zyklus dauert insgesamt sieben Jahre. Dieser Zeitraum unterteilt sich in eine sechsjährige Einzahlungsphase und eine anschließende einjährige Sperrfrist (Ruhephase). Erst nach Ablauf dieser sieben Jahre kann über das angesparte Kapital inklusive der Zulagen frei verfügt werden. Diese Struktur soll sicherstellen, dass das Geld tatsächlich dem langfristigen Vermögensaufbau dient und nicht für kurzfristigen Konsum zweckentfremdet wird.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die VL-Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoentgelt darstellen. Dennoch überwiegt der Vorteil durch das “Geschenk” des Arbeitgebers meist die steuerlichen Abzüge bei weitem.
Voraussetzungen und Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
Nicht jeder Erwerbstätige in Deutschland hat automatisch ein Anrecht auf VL-Sparen. Der Anspruch leitet sich primär aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem individuellen Arbeitsvertrag ab.
Während Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten fast immer begünstigt sind, haben Selbstständige und Freiberufler keinen Zugang zu dieser Förderform.
Um den Prozess zu starten, muss der Arbeitnehmer eigenständig einen VL-fähigen Vertrag abschließen und dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Lohnbüro aushändigen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Statusgruppen und deren typischen Zugang:
| Beschäftigtenstatus | Anspruch auf VL | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Auszubildende | Ja, meist sehr hoch | Oft volle 40 € zur Förderung der jungen Sparer. |
| Angestellte (Tarif) | Ja, fest geregelt | Höhe ist im jeweiligen Tarifvertrag der Branche fixiert. |
| Beamte / Öffentlicher Dienst | Ja | Beträge oft niedriger (ca. 6,65 €), Aufstockung sinnvoll. |
| Geringfügig Beschäftigte | Teilweise | Abhängig von der individuellen Betriebsvereinbarung. |
| Selbstständige | Nein | Kein Arbeitgeberverhältnis, daher kein VL möglich. |
Neben dem beruflichen Status ist die Wahl des richtigen Instituts entscheidend. Nicht jedes Finanzprodukt ist “VL-fähig”. Der Anbieter muss garantieren, dass die gesetzlichen Sperrfristen eingehalten werden und die Meldung an das Finanzamt für die Arbeitnehmersparzulage elektronisch erfolgt.
Wer mehr über Sparmöglichkeiten und finanzielle Sicherheit erfahren möchte, findet hilfreiche Informationen etwa im Beitrag zum Geld sparen in einem Jahr.
Staatliche Förderung und Zuschüsse beim VL-Sparen
Der Staat unterstützt das VL-Sparen massiv, um die private Vorsorge zu fördern. Die wichtigste Komponente ist die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird jedoch nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Seit der jüngsten Gesetzesänderung wurden diese Grenzen deutlich angehoben, sodass nun ein weitaus größerer Kreis von Arbeitnehmern profitiert. Die Zulage unterscheidet sich je nach Anlageform: Beim Aktienfondssparen ist sie prozentual höher als beim Bausparen.
Zusätzlich zur Sparzulage existiert für Bausparer die Wohnungsbauprämie. Diese ist vor allem dann relevant, wenn die VL-Beträge in einen Bausparvertrag fließen. Wichtig ist hierbei die “wohnwirtschaftliche Verwendung”, was bedeutet, dass das Geld später für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden muss.
Wer diese Förderung in Anspruch nimmt, profitiert von einer staatlichen Rendite, die weit über den aktuellen Marktzinsen für sichere Anlagen liegt.
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Aktienfonds: 20 % Zulage auf maximal 400 € Sparsumme (max. 80 € jährlich).
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Bausparen: 9 % Zulage auf maximal 470 € Sparsumme (max. 43 € jährlich).
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Einkommensgrenzen: Seit 2024 liegen diese bei 40.000 € (Single) bzw. 80.000 € (Verheiratete) zu versteuerndem Einkommen.
Diese staatlichen Gelder werden nicht direkt auf den Vertrag überwiesen, sondern vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist in einer Summe an den Sparer ausgezahlt.
Dies führt zu einem Zinseszinseffekt auf die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge, während die staatliche Prämie am Ende als Bonus obendrauf kommt.
Die verschiedenen Anlageformen im Vergleich
Beim VL-Sparen hat der Arbeitnehmer die Qual der Wahl. Die Entscheidung für ein Produkt sollte sich strikt nach der persönlichen Risikotoleranz und dem Sparziel richten. Wer maximale Sicherheit sucht, wählt den Banksparplan.
Wer hingegen bereit ist, kurzfristige Schwankungen für eine höhere Endsumme in Kauf zu nehmen, fährt mit einem ETF– oder Fondssparplan meist besser.
| Anlageform | Risikoprofil | Renditechancen | Staatliche Zulage |
|---|---|---|---|
| ETF / Fondssparplan | Hoch (Marktschwankungen) | Sehr hoch (langfristig) | 20 % Arbeitnehmersparzulage |
| Bausparvertrag | Niedrig | Gering (Planungssicherheit) | 9 % Zulage + Wohnungsbauprämie |
| Banksparplan | Sehr niedrig | Festverzinslich (moderat) | Keine direkte Zulage |
| Tilgung Immobiliendarlehen | Keines | Indirekt durch Zinsersparnis | 9 % Arbeitnehmersparzulage |
Besonders innovativ ist die Nutzung der VL zur direkten Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens. Hierbei überweist der Arbeitgeber die VL direkt an die finanzierende Bank.
Dies verkürzt die Laufzeit des Kredits und spart dem Arbeitnehmer über Jahre hinweg tausende Euro an Zinskosten. Da die Tilgung einer Immobilie als “vermögenswirksame Anlage” gilt, besteht auch hier unter Einhaltung der Einkommensgrenzen Anspruch auf die staatliche Zulage.
Strategische Nutzung von VL-Sparen für langfristigen Vermögensaufbau
Um das VL-Sparen nicht nur als nettes Extra, sondern als echten Vermögenshebel zu nutzen, bedarf es einer klugen Strategie. Ein häufiger Fehler ist es, sich lediglich auf die 6,65 Euro des Arbeitgebers zu verlassen, wenn man eigentlich Anspruch auf die volle Förderung hätte.
Wenn der Chef nur den Mindestbetrag zahlt, ist es ratsam, die Differenz bis zu den 40 Euro durch eine Entgeltumwandlung selbst aufzustocken. Warum? Weil die staatliche Förderung (die 20 % beim Fondssparen) sich auf die gesamte eingezahlte Summe bezieht.
Ein weiterer strategischer Kniff ist das sogenannte “VL-Hopping”. Da man alle sieben Jahre über das Geld verfügen kann, nutzen viele Sparer die ausgezahlte Summe, um sie direkt wieder als Eigenkapital in eine größere Investition zu stecken oder einen neuen, höher dotierten Vertrag zu besparen.
Wer jung beginnt, kann über ein Arbeitsleben hinweg durch den Zinseszinseffekt und die stetigen Zulagen allein durch die VL einen hohen fünfstelligen Betrag ansammeln.
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Kostenkontrolle: Achten Sie bei Fondssparplänen auf die Depotgebühren. Es gibt spezialisierte Online-Anbieter (Fintechs), die VL-Depots für einen Bruchteil der Kosten traditioneller Filialbanken anbieten.
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Fondsauswahl: Setzen Sie auf breit streuende Welt-ETFs (z.B. MSCI World). Diese minimieren das Risiko von Einzelaktien und bieten historisch gesehen eine Rendite von ca. 7 % pro Jahr.
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Frühzeitiger Start: Je früher der Vertrag dem Arbeitgeber gemeldet wird, desto eher beginnt die sechsjährige Einzahlungsphase. Jeder versäumte Monat ist verlorenes Geld.
Zudem sollte man die VL-Leistungen immer im Kontext der gesamten Altersvorsorge sehen. Sie sind ein idealer Baustein, um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard zu verkleinern, da sie im Gegensatz zu vielen privaten Rentenversicherungen keine hohen Abschlusskosten verursachen und extrem transparent sind.
Verwaltung, Anbieterwechsel und Kündigung
Ein VL-Vertrag ist kein starres Gebilde. Während der siebenjährigen Laufzeit können sich Lebensumstände ändern – etwa durch einen Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der bestehende Vertrag in der Regel einfach mitgenommen werden.
Der neue Arbeitgeber übernimmt dann die Einzahlungen. Sollte der neue Chef keine VL zahlen, kann der Arbeitnehmer den Vertrag ruhen lassen oder die Beiträge aus eigenen Mitteln weiterführen, um die staatliche Förderung nicht zu gefährden.
Eine vorzeitige Kündigung ist zwar technisch möglich, aber meist mit finanziellen Nachteilen verbunden. Wer vor Ablauf der Sperrfrist über das Geld verfügen möchte, verliert in der Regel den Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage der vergangenen Jahre.
Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen, wie z.B. bei längerer Arbeitslosigkeit oder völliger Erwerbsunfähigkeit. Daher sollte die Wahl der Anlageform von vornherein so getroffen werden, dass man auf das Geld für sieben Jahre verzichten kann.
Die digitale Verwaltung über Apps oder Online-Banking hat den Prozess zudem massiv vereinfacht. Heutzutage reicht oft ein Klick, um die jährliche Bescheinigung für das Finanzamt herunterzuladen.
Transparenz ist hier das A und O: Einmal im Jahr sollte die Wertentwicklung geprüft werden, insbesondere bei fondsgebundenen Modellen, um sicherzustellen, dass die gewählte Strategie noch zum Marktumfeld passt.
Fazit zum VL-Sparen
VL-Sparen ist eine wertvolle Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers und staatlicher Förderungen regelmäßig Vermögen aufzubauen. Wer die Voraussetzungen kennt und die passenden Sparverträge auswählt, kann von monatlichen Zahlungen und Zuschüssen profitieren, ohne zusätzlich hohe Eigenbeträge investieren zu müssen.
Gerade für langfristige Finanzziele wie Immobilien oder Altersvorsorge bietet VL-Sparen eine solide Basis. Mit der richtigen Strategie und sorgfältiger Vertragsverwaltung wird das VL-Sparen zu einem effektiven Bestandteil der persönlichen Finanzplanung.



